Radfahrerfurt deutlich markieren, Rot einfärben (wenn Zweirichtungsradweg, durch Z 1000-32 "Radfahrer kreuzen von rechts und links" auf Radverkehr in beiden Richtungen hinweisen)
Defizit(e)
mangelnde Erkennbarkeit oder Sicht: Wartepflichtiger kann Radweg schlecht erkennen
Zugeordnete Typisierte Konflikte
Wartepflichtiger mit querendem Radfahrer von links oder rechts
Überprüfung:
- Erkennbarkeit (der Radverkehrsanlage)
- Sicht
- Linksfahrende Radfahrer
- Unfallschwere