Zulässige Höchstgeschwindigkeit herabsetzen (Z 274 "Zulässige Höchstgeschwindigkeit") und Überholverbot für Lkw beidseitig (Z 277 "Überholverbot Schwerverkehr") anordnen
Defizit(e)
stark unterschiedliches Geschwindigkeitsniveau (z.B. bedingt durch Lkw-Verkehr)

