Markierung der Haltelinie Z 294 "Haltlinie", gelbes Dauerblinklicht und Warnschild (wenn Zweirichtungsradweg, durch Z 1000-32 "Radfahrer kreuzen von rechts und links" auf Radverkehr in beiden Richtungen hinweisen)
Defizit(e)
mangelnde Erkennbarkeit, Kraftfahrzeuge rechnen nicht mit Radfahrer
Zugeordnete Typisierte Konflikte
Wartepflichtiger mit querendem Radfahrer von links oder rechts
Überprüfung:
- Erkennbarkeit (der Radverkehrsanlage)
- Sicht
- Linksfahrende Radfahrer
- Unfallschwere