Überholverbot errichten (Z 295 "Fahrstreifenbegrenzung" oder Z 276 "Überholverbot für Kraftfahrzeuge aller Art") Defizit(e) schlechte Sichtbeziehungen (Überholsichtweite) Zugeordnete Typisierte Konflikte Außerorts (einbahnig) Knotenpunkt ohne LSA Abbiege-Unfall (AB) Linksabbiegender mit Nachfolgendem oder Überholendem Überprüfung: Fahrbahnbreite Geschwindigkeit Unfallschwere Verkehrsstärke (Linksabbiegende) Details