Überholverbot durch Fahrstreifenbegrenzung (Z 296 "einseitige Fahrstreifenbegrenzung") Defizit(e) fehlende Überholsichtweite (Überholunfälle) Zugeordnete Typisierte Konflikte Außerorts (einbahnig) Unfallhäufungslinie Fahrunfall (F) Verlust der Fahrzeugkontrolle Überprüfung: Geschwindigkeit Linienführung Fahrbahnzustand Gestaltung Seitenraum Details