Bevorrechtigter mit querendem Fußgänger bzw. Radfahrer

Überprüfung:
- Geschwindigkeit
- Verkehrsstärke der Fussgänger u./o. Radfahrer
- Fahrbahnbreite
- Verkehrsstärke der Kfz
- Schutzbedürftige Personengruppen (Kinder und alte Menschen)
Zugeordnete Maßnahmen
Durchsetzen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit durch ortsfeste Geschwindigkeitsüberwachung (schwenkbar)
Defizit(e)
zulässige Höchstgeschwindigkeit wird von mehr als der Hälfte der Kraftfahrzeuge überschritten


Einrichten einer Anforderungs-Lichtsignalanlage für Fußgänger, ggf. ankündigen
Zulässige Höchstgeschwindigkeit herabsetzen (Z 274 "Zulässige Höchstgeschwindigkeit"), Einrichten einer Umlaufschranke
Defizit(e)
hohe Geschwindigkeiten, viele querende Fußgänger und/oder Radfahrer, schmale Fahrbahn

