Überholendes motorisiertes Zweirad mit Entgegenkommendem
Überprüfung:
- Einsehbarkeit des Streckenverlaufs
- Überprüfung Überholsichtweite
Zugeordnete Maßnahmen
Bestandsausbau mit Änderung der Trassierung
Durchgezogene (möglichste doppelte) Fahrstreifenbegrenzung (Z 295 "Fahrstreifenbegrenzung und Fahrbahnbegrenzung")
Einrichten bzw. Verdeutlichung Überholverbot
Mobile Kontrolle Überholverbot
Defizit(e)
schlechte Einsehbarkeit, zulässige Höchstgeschwindigkeit wird von mehr als der Hälfte der Zweiradführer überschritten
kein Bild vorhanden