Lichtsignalanlage
Defizit(e)
die Wartepflicht ist schlecht erkennbar und erscheint als natürliche Vorfahrt, der Abbiegende (Geradeausfahrt) begreift die Vorfahrtregelung nicht, hoher Belastungsunterschied, mangelnde Markierung
die Wartepflicht ist schlecht erkennbar und erscheint als natürliche Vorfahrt, der Abbiegende (Geradeausfahrt) begreift die Vorfahrtregelung nicht, hoher Belastungsunterschied, mangelnde Markierung