Wartepflichtiger mit Bevorrechtigtem, abknickende Vorfahrt

- Erkennbarkeit
- Beschilderung
- Markierung
- Verkehrsstärke
Zugeordnete Maßnahmen
Änderung der Vorfahrtregelung bei geringem Belastungsunterschied
Defizit(e)
Wartepflicht schlecht erkennbar, erscheint als natürliche Vorfahrt, geringer Belastungsunterschied


Haltepflicht anordnen (Z 206 "Halt! Vorfahrt gewähren!") und Markieren Haltlinie (Z 294 "Haltlinie")
Hinweis auf Gefahrenstelle durch Z 1006-36 "Unfallgefahr"
Defizit(e)
Defizite aufgrund ungünstiger Gestaltung der Verkehrsanlage (Aufteilung Fahrstreifen, bauliche Sichteinschränkung) oder nicht regelkonformen Verkehrsverhaltens (z. B: Radverkehr im Seitenraum entgegen der Fahrtrichtung)


Kreisverkehr
Defizit(e)
Wartepflicht schlecht erkennbar, für Geradeausverkehr nicht begreifbar, erscheint als natürliche Vorfahrt


Lichtsignalanlage
Defizit(e)
die Wartepflicht ist schlecht erkennbar und erscheint als natürliche Vorfahrt, der Abbiegende (Geradeausfahrt) begreift die Vorfahrtregelung nicht, hoher Belastungsunterschied, mangelnde Markierung


Markierung eines Fahrbahnteilers, Verkehrszeichen Z 206 "Halt! Vorfahrt gewähren!" auf Fahrbahnteiler, Verengung Fahrbahn (Achtung: Maßnahme in Erprobung, Rahmenbedingungen prüfen)
Defizit(e)
mangelnde Begreifbarkeit, Straße ist nicht als untergeordnet wahrnehmbar, großer Straßenraum, mangelnde Beschilderung und Markierung, mitunter Parallelaufstellung


Verbesserung/Anpassung der Beleuchtung
Defizit(e)
erhöhtes Unfallgeschehen bei Dämmerung und Dunkelheit, schlechte Erkennbarkeit Verkehrsführung in diesen Zeiten, unzureichende Beleuchtung

