Verdeutlichung der Wartepflicht durch beidseitige Aufstellung der Verkehrszeichen und Fahrstreifenbegrenzung (Z 295 "Fahrstreifenbegrenzung")
Defizit(e)
Wartepflicht schlecht erkennbar, bevorrechtigte Straße nicht sichtbar
Zugeordnete Typisierte Konflikte
Wartepflichtiger mit Bevorrechtigtem von links oder rechts
Überprüfung:
- Erkennbarkeit
- Beschilderung
- Markierung
- Begreifbarkeit der Vorfahrtregelung
- Sicht
- Geschwindigkeit der bevorrechtigten Straße
- Verkehrsstärke