Maßnahmenkatalog gegen Unfallhäufungen

Verdeutlichung der Wartepflicht durch beidseitige Aufstellung der Verkehrszeichen und Fahrstreifenbegrenzung (Z 295 "Fahrstreifenbegrenzung")

Defizit(e)

Wartepflicht schlecht erkennbar, bevorrechtigte Straße nicht sichtbar

Zugeordnete Typisierte Konflikte

  • Außerorts (einbahnig)
  • Knotenpunkt ohne LSA
  • Einbiegen/Kreuzen-Unfall (EK)

Wartepflichtiger mit Bevorrechtigtem von links oder rechts

Überprüfung:
  • Erkennbarkeit
  • Beschilderung
  • Markierung
  • Begreifbarkeit der Vorfahrtregelung
  • Sicht
  • Geschwindigkeit der bevorrechtigten Straße
  • Verkehrsstärke