Wartepflichtiger mit Bevorrechtigtem von links oder rechts
- Erkennbarkeit
- Beschilderung
- Markierung
- Begreifbarkeit der Vorfahrtregelung
- Sicht
- Geschwindigkeit der bevorrechtigten Straße
- Verkehrsstärke
Zugeordnete Maßnahmen
Ankündigung der folgenden Wartepflicht durch Z 205 "Vorfahrt gewähren!" ein- oder zweiseitig vor Kuppe/Kurve, ggf. Markierung mit Z 295 "Fahrstreifenbgrenzung", ggf. Geschwindigkeit herabsetzen (Z 274 "Zulässige Höchstgeschwindigkeit")
Beseitigung von Sichthindernissen (Schilder, Pfosten und Bäume)
Durchsetzen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit durch ortsfeste Geschwindigkeitsüberwachung
Defizit(e)
hohe Geschwindigkeiten in der bevorrechtigten Zufahrt, zulässige Geschwindigkeit wird von mehr als der Hälfte der Kraftfahrer überschritten
Erneuerung der Wartelinie (Z 341 "Wartelinie")
Kreisverkehr
Lichtsignalanlage
Defizit(e)
schlechte Sichtbeziehungen durch Bewuchs, ungeeigneter Knotenpunkttyp, paralleles Aufstellen in wartepflichtiger Straße, hohe Verkehrsstärken in der bevorrechtigten Zufahrt
Mobile Geschwindigkeitsüberwachung
Defizit(e)
hohe Geschwindigkeiten in der bevorrechtigten Zufahrt, zulässige Geschwindigkeit wird von mehr als der Hälfte der Kraftfahrer überschritten
Sichtbeziehung durch Versetzen der Wegweisung verbessern
Sichtbeziehung durch Wegnahme des Rechtsabbiegestreifens verbessern
Sichtschutzzaun aufstellen
Defizit(e)
übergeordnete Straße deutlich über Länge der notwendigen Sichtfelder hinaus einsehbar, Fehleinschätzung von Entfernung/Geschwindigkeit
Verdeutlichung der Wartepflicht durch beidseitige Aufstellung der Verkehrszeichen und Fahrstreifenbegrenzung (Z 295 "Fahrstreifenbegrenzung")
Verdeutlichung der Wartepflicht durch nachträglichen Einbau einer Mittelinsel (Fahrbahnteiler)
Defizit(e)
Wartepflicht schlecht erkennbar, bevorrechtigte Straße wegen Kurvenlage nicht zu sehen, gegenseitige Sichtbehinderung durch parallele Aufstellung
Verdeutlichung der Wartepflicht durch Z 206 "Halt! Vorfahrt gewähren!"
Verdeutlichung der Wartepflicht durch zusätzliche Beschilderung links und über Kopf (Z 206 "Halt! Vorfahrt gewähren!"), Verbesserung der Markierung
Defizit(e)
Wartepflicht schlecht erkennbar, bevorrechtigte Straße wegen Kurvenlage nicht zu sehen
Zufahrt durch Markierung einer Sperrfläche oder durch Aufbringen von Schwellen einengen
Defizit(e)
überbreite Aufstellflächen in der wartepflichtigen Zufahrt, gegenseitige Sichtbehinderung durch parallele Aufstellung
Zufahrt schließen
Zulässige Höchstgeschwindigkeit herabsetzen (Z 274 "Zulässige Höchstgeschwindigkeit"), ggf. Schilder beidseitig übergroß
Defizit(e)
hohe Geschwindigkeiten in der bevorrechtigten Zufahrt, zulässige Geschwindigkeit wird von mehr als der Hälfte der Kraftfahrer überschritten (häufig schwere Unfälle)