Überholverbot durch einseitige Fahrstreifenbegrenzung (Z 296 "einseitige Fahrstreifenbegrenzung" / Z 295 "Fahrstreifenbegrenzung und Fahrbahnbegrenzung") mit vorgeschalteter Warnlinie und Vorankündigungspfeilen
Defizit(e)
fehlende Überholsichtweite durch Kuppe


Zugeordnete Typisierte Konflikte
Überholender mit Entgegenkommendem oder Abkommen von der Fahrbahn

Überprüfung:
- Linienführung
- Sichtweiten
- Markierung
- Missachtung des Überholverbotes
- Fahrbahnbreite