Maßnahmenkatalog gegen Unfallhäufungen

Überholverbot durch einseitige Fahrstreifenbegrenzung (Z 296 "einseitige Fahrstreifenbegrenzung" / Z 295 "Fahrstreifenbegrenzung und Fahrbahnbegrenzung") mit vorgeschalteter Warnlinie und Vorankündigungspfeilen

Defizit(e)

fehlende Überholsichtweite durch Kuppe

Zugeordnete Typisierte Konflikte

  • Außerorts (einbahnig)
  • freie Strecke
  • Unfall im Längsverkehr (LV)

Überholender mit Entgegenkommendem oder Abkommen von der Fahrbahn

Überprüfung:
  • Linienführung
  • Sichtweiten
  • Markierung
  • Missachtung des Überholverbotes
  • Fahrbahnbreite