Maßnahmenkatalog gegen Unfallhäufungen
  • Außerorts (einbahnig)
  • freie Strecke
  • Unfall im Längsverkehr (LV)

Überholender mit Entgegenkommendem oder Abkommen von der Fahrbahn

Überprüfung:
  • Linienführung
  • Sichtweiten
  • Markierung
  • Missachtung des Überholverbotes
  • Fahrbahnbreite

Zugeordnete Maßnahmen

Bestandsausbau mit Änderung der Trassierung

Defizit(e)

schlechte Erkennbarkeit des Kurvenverlaufs, unstetige Linienführung

Durchgezogene Fahrstreifenbegrenzung (Z 295 "Fahrstreifenbegrenzung und Fahrbahnbegrenzung") mit Sichtzeichen

Defizit(e)

Schneiden der Kurve

Durchsetzen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit durch ortsfeste Geschwindigkeitsüberwachung (schwenkbar)

Defizit(e)

hohe Geschwindigkeiten, zulässige Höchstgeschwindigkeit wird von mehr als der Hälfte der Kraftfahrzeuge überschritten, Trassierung (kurviger Straßenverlauf)

Erneuerung der Deckschicht, ggf. der Fahrbahndecke

Defizit(e)

schlechter Zustand der Fahrbahnoberfläche, Unfälle bei Nässe

Kurve mit durchgehender doppelter Fahrstreifenbegrenzung (Z 295 "Fahrstreifenbegrenzung und Fahrbahnbegrenzung") ausstatten, ggf. profilieren

Defizit(e)

langgezogene Kurve mit Überholverbot, Missachtung des Verbotes

Kurve mit durchgehender doppelter Fahrstreifenbegrenzung (Z 295 "Fahrstreifenbegrenzung und Fahrbahnbegrenzung") in Kombination mit Querschwellen ausstatten (Achtung: Maßnahme in Erprobung, Rahmenbedingungen prüfen)

Defizit(e)

langgezogene Kurve, breite Fahrbahn

Kurve mit Z 295 "Fahrstreifenbegrenzung" ausstatten

Defizit(e)

langgezogene Kurve mit Überholmöglichkeit, aber Überholsichtweite eingeschränkt

Leitpfosten aufstellen, Richtungstafeln (Z 625 "Richtungstafel in Kurven")

Defizit(e)

schlechte Erkennbarkeit des Straßenverlaufs (Straßenkrümmung schlecht einzuschätzen)

Überholen durch durchgezogene Fahrstreifenbegrenzung (Z 295 "Fahrstreifenbegrenzung") verbieten

Defizit(e)

Überholsichtweite nicht gegeben

Überholsichtweite herstellen

Defizit(e)

eingeschränkte Überholsichtweite (z.B. durch Baum)

Überholverbot durch einseitige Fahrstreifenbegrenzung (Z 296 "einseitige Fahrstreifenbegrenzung" / Z 295 "Fahrstreifenbegrenzung und Fahrbahnbegrenzung") mit vorgeschalteter Warnlinie und Vorankündigungspfeilen

Defizit(e)

fehlende Überholsichtweite durch Kuppe

Überholverbot für Kfz aller Art (Z 276 "Überholverbot"), Geschwindigkeitsbeschränkung (Z 274 "Zulässige Höchstgeschwindigkeit")

Defizit(e)

eingeschränkte Überholsichtweite durch Bewuchs