Überholverbot errichten (Z 295 "Fahrstreifenbegrenzung oder Z 276 "Überholverbot für Kraftfahrzeuge aller Art")
Defizit(e)
Fehleinschätzungen von Überholwegen und Geschwindigkeit, Überholsichtweiten ausreichend, geringer Anteil an langsamen Fahrzeugen

Zugeordnete Typisierte Konflikte
Überholender mit Entgegenkommendem oder Abkommen von der Fahrbahn
Überprüfung:
- Geschwindigkeit
- Anteil langsamer Fahrzeuge
- Sichtweiten
- separate Wege für Radfahrer
- Gestaltung Seitenraum
- Fahrbahnbreite