Anordnung Haltverbot (Z 283 "Absolutes Haltverbot") und Markierung Halt- und Parkverbote (Z 299 "Grenzmarkierung für Halt- und Parkverbote") im Knotenpunktbereich der Zufahrten
Defizit(e)
ruhender Verkehr behindert die Sichtbeziehungen auf die vorfahrtsberechtigte Straße


Zugeordnete Typisierte Konflikte
Wartepflichtiger mit Bevorrechtigtem von links

Überprüfung:
- Erkennbarkeit des Knotens
- Gesamträumliche Situation bzw. Begreifbarkeit der Wartepflicht (Durchfahrer)
- Beschilderung
- Markierung
- Sicht
- Verkehrsstärke
- Geschwindigkeit auf der bevorrechtigten Straße
Wartepflichtiger mit Bevorrechtigtem von links oder rechts

Überprüfung:
- Erkennbarkeit des Knotens
- Gesamträumliche Situation bzw. Begreifbarkeit der Wartepflicht (Durchfahrer)
- Beschilderung
- Markierung
- Sicht
- Verkehrsstärke
- Geschwindigkeit auf der bevorrechtigten Straße
Wartepflichtiger mit Bevorrechtigtem von rechts

Überprüfung:
- Erkennbarkeit des Knotens
- Gesamträumliche Situation bzw. Begreifbarkeit der Wartepflicht (Durchfahrer)
- Beschilderung
- Markierung
- Sicht
- Verkehrsstärke
- Geschwindigkeit auf der bevorrechtigten Straße