Wartepflichtiger mit Bevorrechtigtem von rechts
- Erkennbarkeit des Knotens
- Gesamträumliche Situation bzw. Begreifbarkeit der Wartepflicht (Durchfahrer)
- Beschilderung
- Markierung
- Sicht
- Verkehrsstärke
- Geschwindigkeit auf der bevorrechtigten Straße
Zugeordnete Maßnahmen
Anordnung Haltverbot (Z 283 "Absolutes Haltverbot") und Markierung Halt- und Parkverbote (Z 299 "Grenzmarkierung für Halt- und Parkverbote") im Knotenpunktbereich der Zufahrten
Defizit(e)
ruhender Verkehr behindert die Sichtbeziehungen auf die vorfahrtsberechtigte Straße
Durchsetzen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit durch ortsfeste Geschwindigkeitsüberwachung in der Zufahrt
Defizit(e)
hohe Geschwindigkeiten auf der bevorrechtigen Straße und schwere Unfälle, zulässige Höchstgeschwindigkeit wird von mehr als der Hälfte der Kraftfahrzeuge überschritten
Einbau eines Fahrbahnteilers, Haltepflicht anorden (Z 206 "Halt! Vorfahrt gewähren!")
Defizit(e)
mangelnde Begreifbarkeit, Straße ist nicht als untergeordnet wahrnehmbar, mangelnde Beschilderung und Markierung
Hinweis auf Gefahrenstelle durch Z 1006-36 "Unfallgefahr"
Defizit(e)
Defizite aufgrund ungünstiger Gestaltung der Verkehrsanlage (Aufteilung Fahrstreifen, bauliche Sichteinschränkung) oder nicht regelkonformen Verkehrsverhaltens (z. B: Radverkehr im Seitenraum entgegen der Fahrtrichtung)
Hinweis auf Knotenpunkt durch Vorankündigung durch Aufstellen des Z 205 "Vorfahrt gewähren!" mit dem Zusatzschild "in XX m"
Kreisverkehr
Defizit(e)
hohe Geschwindigkeiten auf der bevorrechtigten Straße, hohe Verkehrsstärke, schwere Unfälle
Lichtsignalanlage
Defizit(e)
hohe Geschwindigkeit, hohe Verkehrsstärke (auf der bevorrechtigten Straße), schwere Unfälle
Lichtsignalanlage
Defizit(e)
mangelnde Erkennbarkeit des Knotens, mangelnde Markierung und Beschilderung, schlechte Sichtbeziehung
Markierung eines Fahrbahnteilers, Verkehrszeichen Z 206 "Halt! Vorfahrt gewähren!" auf Fahrbahnteiler, Verengung Fahrbahn (Achtung: Maßnahme in Erprobung, Rahmenbedingungen prüfen)
Defizit(e)
mangelnde Begreifbarkeit, Straße ist nicht als untergeordnet wahrnehmbar, großer Straßenraum, mangelnde Beschilderung und Markierung, mitunter Parallelaufstellung
Sichtbeziehung durch bauliche Erweiterung der Seitenräume (unterbinden Parken) verbessern
Sichtbeziehung durch Unterbinden des verkehrswidrigen Parkens auf der vorfahrtsberechtigten Straße mittels Sperrpfosten verbessern
Sichtbeziehung im gesamten Knotenpunktbereich durch Unterbindung von Parken (Installation von Pfosten) verbessern
Verbesserung der Sichtbeziehung durch das Entfernen der Sichthindernisse
Defizit(e)
Einschränkung der Sichtbeziehung durch Gegenstände oder Bewuchs, bevorrechtigte Verkehrsteilnehmer werden spät erkannt
Verbesserung/Anpassung der Beleuchtung
Defizit(e)
erhöhtes Unfallgeschehen bei Dämmerung und Dunkelheit, schlechte Erkennbarkeit Verkehrsführung in diesen Zeiten, unzureichende Beleuchtung
Wartepflicht durch Aufpflasterungen in den gefährdeten Zufahrten durchsetzen
Defizit(e)
mangelnde Begreifbarkeit, Straße ist nicht als untergeordnet wahrnehmbar und geringe Fahrbahnbreite
Z 205 durch Z 206 "Halt! Vorfahrt gewähren!" ersetzen sowie Erkennbarkeit und Haltepflicht durch Beschilderung und Markierung verdeutlichen
Defizit(e)
mangelnde Erkennbarkeit Knotenpunkt, schlecht sichtbare Beschilderung, Sichtdefizite
Zulässige Geschwindigkeit durch Aufpflasterungen (Plateaupflasterung/Teilaufpflasterung ) durchsetzen (nur in Erschließungsstraßen)
Defizit(e)
zu hohe Geschwindigkeiten, die zulässige Höchstgeschwindigkeit wird von mehr als der Hälfte der Kraftfahrzeuge überschritten