Maßnahmenkatalog gegen Unfallhäufungen
  • Innerorts
  • Knotenpunkt ohne LSA
  • Einbiegen/Kreuzen-Unfall (EK)

Wartepflichtiger mit Bevorrechtigtem von rechts

Überprüfung:
  • Erkennbarkeit des Knotens
  • Gesamträumliche Situation bzw. Begreifbarkeit der Wartepflicht (Durchfahrer)
  • Beschilderung
  • Markierung
  • Sicht
  • Verkehrsstärke
  • Geschwindigkeit auf der bevorrechtigten Straße

Zugeordnete Maßnahmen

Anordnung Haltverbot (Z 283 "Absolutes Haltverbot") und Markierung Halt- und Parkverbote (Z 299 "Grenzmarkierung für Halt- und Parkverbote") im Knotenpunktbereich der Zufahrten

Defizit(e)

ruhender Verkehr behindert die Sichtbeziehungen auf die vorfahrtsberechtigte Straße

Durchsetzen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit durch ortsfeste Geschwindigkeitsüberwachung in der Zufahrt

Defizit(e)

hohe Geschwindigkeiten auf der bevorrechtigen Straße und schwere Unfälle, zulässige Höchstgeschwindigkeit wird von mehr als der Hälfte der Kraftfahrzeuge überschritten

Einbau eines Fahrbahnteilers, Haltepflicht anorden (Z 206 "Halt! Vorfahrt gewähren!")

Defizit(e)

mangelnde Begreifbarkeit, Straße ist nicht als untergeordnet wahrnehmbar, mangelnde Beschilderung und Markierung

Hinweis auf Gefahrenstelle durch Z 1006-36 "Unfallgefahr"

Defizit(e)

Defizite aufgrund ungünstiger Gestaltung der Verkehrsanlage (Aufteilung Fahrstreifen, bauliche Sichteinschränkung) oder nicht regelkonformen Verkehrsverhaltens (z. B: Radverkehr im Seitenraum entgegen der Fahrtrichtung)

Hinweis auf Knotenpunkt durch Vorankündigung durch Aufstellen des Z 205 "Vorfahrt gewähren!" mit dem Zusatzschild "in XX m"

Defizit(e)

schlechte Sichtbeziehung (Kuppe)

Kreisverkehr

Defizit(e)

hohe Geschwindigkeiten auf der bevorrechtigten Straße, hohe Verkehrsstärke, schwere Unfälle

Lichtsignalanlage

Defizit(e)

hohe Geschwindigkeit, hohe Verkehrsstärke (auf der bevorrechtigten Straße), schwere Unfälle

Lichtsignalanlage

Defizit(e)

mangelnde Erkennbarkeit des Knotens, mangelnde Markierung und Beschilderung, schlechte Sichtbeziehung

Markierung eines Fahrbahnteilers, Verkehrszeichen Z 206 "Halt! Vorfahrt gewähren!" auf Fahrbahnteiler, Verengung Fahrbahn (Achtung: Maßnahme in Erprobung, Rahmenbedingungen prüfen)

Defizit(e)

mangelnde Begreifbarkeit, Straße ist nicht als untergeordnet wahrnehmbar, großer Straßenraum, mangelnde Beschilderung und Markierung, mitunter Parallelaufstellung

Sichtbeziehung durch bauliche Erweiterung der Seitenräume (unterbinden Parken) verbessern

Defizit(e)

eingeschränkte Sicht durch abgestellte Fahrzeuge

Sichtbeziehung durch Unterbinden des verkehrswidrigen Parkens auf der vorfahrtsberechtigten Straße mittels Sperrpfosten verbessern

Defizit(e)

schlechte Sicht aus der Nebenstraße auf die vorfahrtsberechtigte Straße

Sichtbeziehung im gesamten Knotenpunktbereich durch Unterbindung von Parken (Installation von Pfosten) verbessern

Defizit(e)

schlechte Erkennbarkeit des Knotenpunkts

Verbesserung der Sichtbeziehung durch das Entfernen der Sichthindernisse

Defizit(e)

Einschränkung der Sichtbeziehung durch Gegenstände oder Bewuchs, bevorrechtigte Verkehrsteilnehmer werden spät erkannt

Verbesserung/Anpassung der Beleuchtung

Defizit(e)

erhöhtes Unfallgeschehen bei Dämmerung und Dunkelheit, schlechte Erkennbarkeit Verkehrsführung in diesen Zeiten, unzureichende Beleuchtung

Wartepflicht durch Aufpflasterungen in den gefährdeten Zufahrten durchsetzen

Defizit(e)

mangelnde Begreifbarkeit, Straße ist nicht als untergeordnet wahrnehmbar und geringe Fahrbahnbreite

Z 205 durch Z 206 "Halt! Vorfahrt gewähren!" ersetzen sowie Erkennbarkeit und Haltepflicht durch Beschilderung und Markierung verdeutlichen

Defizit(e)

mangelnde Erkennbarkeit Knotenpunkt, schlecht sichtbare Beschilderung, Sichtdefizite

Zulässige Geschwindigkeit durch Aufpflasterungen (Plateaupflasterung/Teilaufpflasterung ) durchsetzen (nur in Erschließungsstraßen)

Defizit(e)

zu hohe Geschwindigkeiten, die zulässige Höchstgeschwindigkeit wird von mehr als der Hälfte der Kraftfahrzeuge überschritten