Zulässige Höchstgeschwindigkeit herabsetzen (Z 274 "Zulässige Höchstgeschwindigkeit"), beidseitig aufstellen (ggf. mit Hinweis auf langsamfahrende Fahrzeuge)
Zulässige Höchstgeschwindigkeit herabsetzen (Z 274 "Zulässige Höchstgeschwindigkeit") und Überholverbot für Lkw beidseitig (Z 277 "Überholverbot Schwerverkehr") anordnen