Markierung der Haltelinie Z 294 "Haltlinie", gelbes Dauerblinklicht und Warnschild (wenn Zweirichtungsradweg, durch Z 1000-32 "Radfahrer kreuzen von rechts und links" auf Radverkehr in beiden Richtungen hinweisen)
Markierung eines Fahrbahnteilers, Verkehrszeichen Z 206 "Halt! Vorfahrt gewähren!" auf Fahrbahnteiler, Verengung Fahrbahn (Achtung: Maßnahme in Erprobung, Rahmenbedingungen prüfen)