Markierung der Haltelinie Z 294 "Haltlinie", gelbes Dauerblinklicht und Warnschild (wenn Zweirichtungsradweg, durch Z 1000-32 "Radfahrer kreuzen von rechts und links" auf Radverkehr in beiden Richtungen hinweisen)
Anordnung Haltverbot (Z 283 "Absolutes Haltverbot") und Markierung Halt- und Parkverbote (Z 299 "Grenzmarkierung für Halt- und Parkverbote") im Knotenpunktbereich der Zufahrten