Linksabbiegen untersagen und Blockumfahrten (indirektes Abbiegen) ermöglichen, mit Vorankündigung (Z 214 "Vorgeschriebene Fahrtrichtung" und Z 468 "Schwierige Verkehrsführung (Umfahrung)")
Radfahrerfurt deutlich markieren, Rot einfärben (wenn Zweirichtungsradweg, durch Z 1000-32 "Radfahrer kreuzen von rechts und links" auf Radverkehr in beiden Richtungen hinweisen)