Überholverbot durch einseitige Fahrstreifenbegrenzung (Z 296 "einseitige Fahrstreifenbegrenzung" / Z 295 "Fahrstreifenbegrenzung und Fahrbahnbegrenzung") mit vorgeschalteter Warnlinie und Vorankündigungspfeilen
Trennung der Signalgeber oder Programm der Lichtsignalanlage ändern (gleichzeitig Grün für geradeaus und rechts) oder Anbringen des Rechtsabbiegesignalgebers auch über der Fahrbahn