Trennung der Signalgeber oder Programm der Lichtsignalanlage ändern (gleichzeitig Grün für geradeaus und rechts) oder Anbringen des Rechtsabbiegesignalgebers auch über der Fahrbahn
Überholverbot durch einseitige Fahrstreifenbegrenzung (Z 296 "einseitige Fahrstreifenbegrenzung" / Z 295 "Fahrstreifenbegrenzung und Fahrbahnbegrenzung") mit vorgeschalteter Warnlinie und Vorankündigungspfeilen